Öffentliche Kommentierungsfrist für die ABA-Lizenzbestimmungen ist jetzt eröffnet

15. Mai 2023

Gemäß dem Lizenzierungsgesetz für angewandte Verhaltensanalytiker im Januar 2020 von Gouverneur Murphy in Kraft gesetzt State Board of Applied Behavior Analyst Examiners (Licensure Board) hat Regulierungsvorschläge zur öffentlichen Kommentierung bis zum 14. Juli 2023 veröffentlicht. Das Gesetz legt Lizenzanforderungen für Verhaltensanalytiker und stellvertretende Verhaltensanalytiker in New Jersey fest. Nach dem Gesetz darf keine Person angewandte Verhaltensanalysen praktizieren oder behaupten, dass sie in der Lage ist, angewandte Verhaltensanalysen durchzuführen, es sei denn, die Person verfügt über eine Lizenz gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und der begleitenden Vorschriften. Die Lizenzbehörde wird über die Abteilung für Verbraucherangelegenheiten die Einhaltung des ABA-Lizenzgesetzes und der Vorschriften überwachen.

Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bis zum 14. Juli 2023 zu den vorgeschlagenen Regelungen Stellung zu nehmen. Die vorgeschlagenen Regelungen und das öffentliche Kommentierungsverfahren sind auf der Website verfügbar Website der Abteilung für Verbraucherangelegenheiten.

Quick Links

  1. Vorgeschlagene Regelungen (Volltext des Regelvorschlags im New Jersey Register)
  2. Anweisungen für öffentliche Kommentare

Nächste Schritte

Öffentliche Kommentare und die Antworten des Lizenzausschusses werden veröffentlicht, und öffentliche Kommentare können zu Änderungen der verabschiedeten Vorschriften führen. Nach Ablauf der Kommentar- und Antwortfrist stellt die Lizenzbehörde die Vorschriften fertig, indem sie beim Amt für Verwaltungsrecht eine Annahmemitteilung zur Veröffentlichung im New Jersey Register einreicht. Die Adoptionsmitteilung enthält zusätzliche Informationen, beispielsweise das Datum des Inkrafttretens der Vorschriften.

Fragen zur Zulassung von Verhaltensanalytikern und zur öffentlichen Kommentierungsfrist sollten an den Zulassungsausschuss gerichtet werden at behavioralanalyst@dca.njoag.gov oder durch den Besuch der Webseite des Vorstandes.