Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht erlaubt es einer Person, in allen vom Staat erlaubten Angelegenheiten im Namen des Auftraggebers zu handeln. Der Vertreter im Rahmen einer allgemeinen Vollmachtsvereinbarung kann befugt sein, sich um Angelegenheiten wie die Verwaltung von Bankkonten, die Unterzeichnung von Schecks, den Verkauf von Eigentum und Vermögenswerten wie Aktien, die Einreichung von Steuern usw. zu kümmern. Diese Art von POA tritt sofort in Kraft und endet am Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Auftraggebers. Es ist nur gültig, solange der Auftraggeber geschäftsfähig ist oder mit anderen Worten, während der Auftraggeber in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst zu treffen und die Folgen dieser Entscheidungen zu verstehen. Dies liegt daran, dass der Prinzipal sich bewusst genug sein muss, um zuzustimmen, dass die Kontrolle in seinem Namen freigegeben wird.